Os Computerei

Blog von Oliver Braun vom IT-Service.berlin

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Vorsicht vor E‑Mails – soweit nichts Neues

Begeg­nen Sie ein­ge­hen­den E‑Mails mit einer ordent­li­chen Por­ti­on Miss­trau­en. Die­se Ein­stel­lung stellt seit jeher den bes­ten Schutz vor Com­pu­ter­vi­ren und Mal­wa­re dar.

Das gilt für Nach­rich­ten von unbe­kann­ten Absen­dern, aber auch für Mails von Bekann­ten. Bei Letz­te­ren könn­te es sein, dass die Nach­richt gar nicht von dem schein­bar bekann­ten Absen­der kommt, son­dern ohne sein Wis­sen über sei­nen Account ver­schickt wur­de. Daher gilt: Eine E‑Mail soll­te immer einen eini­ger­ma­ßen per­sön­li­chen Bezug ent­hal­ten. Also eine Refe­renz auf etwas, was die Ver­brei­ter von Mal­wa­re nor­ma­ler­wei­se nicht wis­sen: Die Erwäh­nung eines tat­säch­lich statt­ge­fun­de­nen Gesprä­ches, ein gemein­sa­mer Bekann­ter oder ein bevor­ste­hen­des Ereig­nis, von dem Absen­der und Emp­fän­ger wis­sen. Es soll­te nichts all­ge­mein bekann­tes ohne jeden per­sön­li­chen Bezug sein; News­mel­dun­gen wie „Hund lebt elf Jah­re von totem Herr­chen“ wer­den im Gegen­teil ger­ne von Viren­au­toren benutzt, um die Attrak­ti­vi­tät der Nach­richt zu steigern.

Eine ande­re Mög­lich­keit zur Ver­brei­tung von Schad­code ist die Ver­wen­dung von gefälsch­ten Absen­der­adres­sen, von denen vie­le Men­schen E‑Mails bekom­men, zum Bei­spiel angeb­li­che Ver­sand­be­stä­ti­gun­gen von amazon.de, eBay oder DHL oder vor­geb­li­che Rech­nun­gen von 1&1, Voda­fone oder der Tele­kom. Ein Com­pu­ter­be­trü­ger, der angeb­li­che amazon.de-E-Mails an fünf Mil­lio­nen deut­sche E‑Mail-Adres­sen ver­schickt, erreicht damit hun­dert­tau­sen­de tat­säch­li­che amazon.de-Kunden.

Kei­ne Sor­ge – vor den nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen sol­cher Mails kann man sich schüt­zen. Ein aktu­el­les Bei­spiel illus­triert dies. Schau­en wir uns mal die­se E‑Mails an: (mehr …)

Fachbücher als amazon.de-Kindle eBooks

Wer schon ein­mal ein Fach­buch als eBook für den Kind­le bei amazon.de erwor­ben hat, der stellt über­rascht fest, dass es dafür kei­ne „ordent­li­che” Rech­nung mit aus­ge­wie­se­ner Mehr­wert­steu­er gibt. Ein Vor­steu­er­ab­zug ist so nicht möglich.

Ama­zon begrün­det dies damit, dass die eBooks aus­schließ­lich an pri­va­te Kun­den mit pri­va­ten Lese­ab­sich­ten ver­kauft wer­den. Zwar kann man eine Rech­nung anfor­dern, dies funk­tio­niert aber für Fir­men nur mit einem Pfer­de­fuß. (mehr …)