Os Computerei

Blog von Oliver Braun vom IT-Service.berlin

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Wer schon ein­mal ein Fach­buch als eBook für den Kind­le bei amazon.de erwor­ben hat, der stellt über­rascht fest, dass es dafür kei­ne „ordent­li­che” Rech­nung mit aus­ge­wie­se­ner Mehr­wert­steu­er gibt. Ein Vor­steu­er­ab­zug ist so nicht möglich.

Ama­zon begrün­det dies damit, dass die eBooks aus­schließ­lich an pri­va­te Kun­den mit pri­va­ten Lese­ab­sich­ten ver­kauft wer­den. Zwar kann man eine Rech­nung anfor­dern, dies funk­tio­niert aber für Fir­men nur mit einem Pferdefuß.

Also, prin­zi­pi­ell kann man an die Adres­se kindle-support@amazon.de schrei­ben, die Num­mer der Kind­le eBook-Bestel­lung ange­ben und eine Rech­nung anfor­dern. Ama­zon schickt dann eine Rech­nung mit der Post. Rech­nungs­ab­sen­der ist die Ama­zon Media EU SARL. Das Doku­ment ent­hält eine Rech­nungs­num­mer, einen Leis­tungs­er­brin­ger, den Leis­tungs­zeit­raum, ein Rech­nungs­da­tum, eine VAT-ID, den Aus­weis der luxem­bur­gi­schen Mehr­wert­steu­er von 3 Pro­zent und den Leistungempfänger.

Pferdefuß

Aller­dings darf man bei der Buch­be­stel­lung kei­nen Fir­men­na­men als Rech­nungs­adres­se ange­ge­ben haben. Wenn man das gemacht hat, dann trägt Ama­zon auf der Papier­rech­nung die Fir­ma als „c/o” ein. Das sieht dann so aus:

Brit­ta Mustermann
c/o Schloss­re­pa­ra­tur­dienst Smith GmbH
Haupt­str. 12
12345 Musterstadt

Das soll­te man als Kun­de gleich berück­sich­ti­gen, wenn man bestellt. Einen eige­nen Fir­men­ac­count bei amazon.de muss man nicht anle­gen; man kann unter einem Benut­zer­kon­to (also einer ein­zi­ge E‑Mail-Adres­se) sowohl unter­schied­li­che Lie­fer­an­schrif­ten als auch unter­schied­li­che Rech­nungs­an­schrif­ten und unter­schied­li­che Zah­lungs­we­ge pfle­gen (bei­spiels­wei­se: AmEx-Pri­vat­kar­te und AmEx-Busi­ness­kar­te). Nur legt amazon.de bei Kind­le-eBooks eben Wert auf das „c/o” vor dem Fir­men­na­men. Ich habe mir unter mei­nem Account daher eine pri­va­te Rech­nungs­an­schrift hin­ter­legt (für wirk­lich pri­va­te Bestel­lun­gen), eine Fir­men­an­schrift (für Bestel­lun­gen mit phy­si­scher Lie­fe­rung) und eine c/o‑Firmenanschrift (für Kindle-e-Books).

eBooks nur für privat

In den Nut­zungs­be­din­gun­gen für Kind­le eBooks schreibt amazon.de einen Ver­wen­dungs­zweck vor: „…die­se digi­ta­len Inhal­te aus­schließ­lich für die per­sön­li­che, nicht-gewerb­li­che und nicht-unter­neh­me­ri­sche Nut­zung durch Sie unbe­grenzt vie­le Male anzusehen…”

Man darf sei­ne eBooks also so oft lesen, wie man möch­te – aber nur zum Pri­vat­ver­gnü­gen. Der Inha­ber der Nut­zungs­li­zenz für das eBook ist folg­lich eine natür­li­che Per­son, kei­ne Fir­ma. Auch dann nicht, wenn es sich zum Bei­spiel um den Inha­ber einer Fir­ma handelt.

Wer das alles bei der Bestel­lung über­se­hen hat, der kann sowohl eBooks als auch das Kind­le-Lese­ge­rät zurück­ge­ben; amazon.de kennt man als ziem­lich kulant. Kri­tisch wird es, wenn man einen Kind­le kauft, meh­re­re Mona­te spä­ter das ers­te eBook bestellt und die­ses als Fach­buch für eine Fir­ma als Betriebs­aus­ga­be gel­tend machen möchte.

Ein Gewer­be­trei­ben­der erhält auf Anfor­de­rung eine aus­rei­chen­de Rech­nung. Die muss man jedes Mal anfor­dern, aber nach eini­ger Zeit bedeu­tet das nur noch weni­ge Sekun­den Arbeit. Eine Fir­ma im Sin­ne des HGB, also kein Gewer­be­trei­ben­der, son­dern eine juris­ti­sche Per­son mit Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gung, erhält jedoch eine Rech­nung, die nicht auf die Fir­ma aus­ge­stellt ist, son­dern auf eine natür­li­che Per­son (im obi­gen Bei­spiel Brit­ta Mus­ter­mann), wel­che zufäl­lig unter der Adres­se „Schloss­re­pa­ra­tur­dienst Smith GmbH” erreich­bar ist – nichts ande­res bedeu­tet das „c/o”.

Ob sich im Fal­le einer ech­ten Fir­ma ein Steu­er­prü­fer bei einer Prü­fung tat­säch­lich an dem „c/o” stört, kommt sicher­lich auch auf den Ein­zel­fall an.

Kindle vs. Kindle eBooks

Lei­der merkt der Kun­de die­sen Haken erst spät. Das Lese­ge­rät Ama­zon Kind­le kann man offen­bar als Fir­ma erwer­ben. Benut­zen kann man es aber nur rudi­men­tär, näm­lich um eige­ne PDF-Datei­en unter­wegs zu lesen. Das Pro­blem taucht erst auf, wenn der Kun­de das ers­te Kind­le eBook kau­fen möch­te und dann des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen stu­diert – was die wenigs­ten Kun­den vor­ab machen dürf­ten. Der Busi­ness­kun­de tappt also zunächst in die Fal­le, wenn er nicht genau aufpasst.

Erst vor dem ers­ten Kind­le eBook-Kauf sind den Nut­zungs­be­din­gun­gen für die eBooks zuzu­stim­men. Denn es gibt einer­seits die „Lizenz­ver­ein­ba­rung und Nut­zungs­be­din­gun­gen für Amazon.de Kind­le” für die Anschaf­fung des Gerä­tes und ande­rer­seits die „Kind­le-Shop Nut­zungs­be­din­gun­gen” für den Kauf von eBüchern!

Fazit

Das Ver­hal­ten von amazon.de ist recht­lich IMHO in Ord­nung; kun­den­freund­li­cher wäre es, vor dem Gerä­te­kauf deut­lich auf den Nach­teil hin­zu­wei­sen. Aber, wie gesagt, das Gerät kann man ja auch ein­fach zurück­ge­ben. Selbst wenn man schon ein eFach­book gekauft hat, gibt es Rück­ga­be­mög­lich­kei­ten. Inso­fern passt das alles.

Wenn es – gemes­sen an den Ver­kaufs­zah­len – für amazon.de wirt­schaft­lich inter­es­sant wird, bestimm­te Käu­fer nicht zu ver­lie­ren, dürf­te sich das Unter­neh­men bewe­gen. Der­zeit ist der Ver­lust an Umsät­zen für den Medi­en­kon­zern ver­mut­lich mar­gi­nal. Das glei­che gilt, wenn ein nen­nens­wer­ter Anteil der Käu­fer Rech­nun­gen nach­for­dert. Bei mei­nem letz­ten 14,99 Euro-Kauf hat mich ein Mit­ar­bei­ter nach mei­ner Anfor­de­rung der Rech­nung tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren (wegen des „c/o”), und dann kam die Rech­nung per Post. Das ver­ur­sach­te bei amazon.de ver­mut­lich Personal‑, Mate­ri­al- und Por­to­kos­ten in Höhe von einem Drit­tel die­ses Umsatzes.